Informationen zu Bachelor- und Masterarbeiten

Sie interessieren sich für eine studentische Arbeit an unserem Lehrstuhl und suchen spannende Themen in den Bereichen Modellierung, Testen, Qualitätsmanagement oder deren Anwendungen etwa im intelligenten Fahrzeug? Dann können Ihnen die folgenden Punkte helfen, ein spannendes Thema am Lehrstuhl SE zu finden.

Beachten sie sowohl die Informationen zum Ablauf einer Arbeit als auch die Anforderungen an Bachelor- und Masterarbeiten.

Masterarbeiten

Bachelorarbeiten

Informieren Sie sich über spannende Themen mit Hilfe

Gerne können Sie auch einfach zum Lehrstuhl SE vorbeikommen und einzelne Mitarbeiter direkt ansprechen, um sich über deren Forschungsgebiete zu informieren und so eine Übersicht über mögliche spannende Themen in dem Forschungsgebiet zu erhalten. Auch aus Hiwi-Jobs können interessante Arbeiten entstehen.

Sollten Sie in der Fülle der angebotenen spannenden Themen kein für Sie passendes gefunden haben, so besteht auch die Möglichkeit sich bei Professor Dr. Rumpe in seiner Sprechstunde nach interessanten Themen zu erkundigen.

Die hier angebotenen Themen werden regelmäßig aktualisiert.

Haben Sie ein interessantes Thema gefunden?

Dann kontaktieren Sie den zuständigen Ansprechpartner und informieren sich über die Details des Ablaufs einer studentischen Arbeit.

Ausgeschriebene Bachelor- und Masterarbeiten

Bei der Erstellung von Bachelor- und Masterarbeiten sind diese Richtlinien zu beachten. Seitens der Fachgruppe Informatik an der RWTH Aachen wurden zudem diese ethischen Richtlinien zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten festgelegt. Für die schriftliche Ausarbeitung kann diese Latex-Vorlage als Basis verwendet werden. Für die Video-Erstellung gibt es hier Richtlinien.

Studentische Arbeiten mit eigenem Thema

Wenn Sie bisher ein besonders gutes Studium absolviert haben und an einer Masterarbeit zu einem speziellen Thema, im industriellen Kontext oder als Vorbereitung zu einer Promotion interessiert sind, dann senden Sie uns eine Initiativanfrage für ein Thema. Dazu senden Sie bitte vorab einige Unterlagen an uns:

  • Anschreiben mit einer thematischen Präferenz,
  • wieso Sie sich besonders gut dafür eignen und
  • welchen Zeitraum Sie für die Arbeit vorgesehen möchten sowie
  • ein kompakter Lebenslauf,
  • Nachweise über bisherige Studienleistungen und
  • sonstige hilfreiche Informationen.

Wir werden dann gemeinsam eine Themenstellung für Sie erarbeiten.

Zweitbegutachtung

Aus verfahrenstechnischen Gründen können wir grundsätzlich nur Zweitgutachten übernehmen, wenn diese vom Erstgutachter angefragt werden.

Externe studentische Arbeiten

Externe Arbeiten, also solche die nicht von uns ausgeschrieben sind, weil sie zum Beispiel von einem Unternehmen, einem Institut der RWTH ausserhalb der Informatik oder einer externen Forschungseinheit definiert wurden, können von uns leider nicht betreut werden. Allerdings ist es möglich im Rahmen bereits laufender Kooperationen des Lehrstuhls industrienahe Arbeiten durchzuführen. Hierbei wird von uns gemeinsam mit der externen Einheit das Thema definiert.

Auch dies sind grundsätzlich keine (reinen) Programmierarbeiten, sondern haben innovativen oder sogar Forschungscharakter und werden bei und von uns ausgeschrieben, um den Vorgaben der für uns relevanten RWTH Prüfungsordnungen zu entsprechen.

Folgendes ist zu beachten und vor Beginn einer solchen Arbeit von der externen Einheit (Betreuer) und dem Studierenden zu bestätigen:

  1. der oder die Studierende erhält für die Ausführung der Arbeit keine finanzielle Entlohnung.
  2. Die Arbeit dient ausschließlich dem Zweck des Erkenntnissgewinns in der Forschung und hat keinen unmittelbaren industriellen Nutzen für die betreuende Einrichtung oder einen Dritten.

zu 1.: Dies würde dem Verbot einer doppelten Entlohnung widersprechen. Es ist allerdings möglich, eine Entschädigung z.B. für externe Unterbringung zu gewähren, sowie im Nachhinein einen Preis bei besonders gutem Abschluss der Arbeit zu verleihen.

zu 2.: Denn es darf sich nicht um eine verdeckte Subvention der Industrie handeln, die laut EU Urteil immer dann auftritt, wenn eine universitäre Einrichtung eine Arbeit betreut, die einen industriellen Nutzen mit sich bringt, aber keine adäquate Projekt-basierte Kooperation unterlegt ist.

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