Informationen zum Ablauf von Bachelor- und Masterarbeiten
Für die Einschreibung in den Master, den Start einer Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder den Wechsel in die Industrie ist es oftmals notwendig,
dass der erfolgreiche Abschluss des Studiums bescheinigt werden kann. Um dies zu gewährleisten, sollten die folgenden Eckpunkte bereits zu Beginn beachtet werden.
Bachelorarbeiten
Für die Bearbeitung einer Bachelorarbeit gelten folgende Richtlinien:
- Zur Themensicherung stehen 2 Wochen bis zur Anmeldung der Arbeit zur Verfügung.
- Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate.
- Das benotete Gutachten wird von uns innerhalb von 4 Wochen zusammen mit einer 4.0 Bescheinigung an das ZPA weitergeleitet.
- Der Kolloquiumsvortrag muss im Vorfeld angemeldet werden und vor Semesterende stattfinden, wenn das Studium in diesem Semester endet.
Wir sichern zu, dass unser Gutachten in diesen zeitkritischen Fällen, trotz der in der BPO vorgegebenen Frist von 8 Wochen, spätestens nach 4 Wochen an das ZPA weitergeleitet wird und werden auch beim
Zweitgutachter entsprechend darauf hin arbeiten. Bei den hier angegebenen Meilensteinen handelt es sich um die letztmöglichen Fristen, um eine semestergebundene Fertigstellung sicherstellen zu können.
Frühere Termine sind jedoch wünschenswert.
Masterarbeiten
Für die Bearbeitung einer Masterarbeit gelten folgende Richtlinien:
- Zur Themensicherung stehen 4 Wochen bis zur Anmeldung der Arbeit zur Verfügung
- Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate
- Das benotete Gutachten wird von uns innerhalb von 4 Wochen zusammen mit einer 4.0 Bescheinigung an das ZPA weitergeleitet.
- Der Kolloquiumsvortrag muss im Vorfeld angemeldet werden und vor Semesterende stattfinden, wenn das Studium in diesem Semester endet.
Wir sichern zu, dass unser Gutachten in diesen zeitkritischen Fällen,
trotz der in der BPO vorgegebenen Frist von 8 Wochen, spätestens nach
4 Wochen an das ZPA weitergeleitet wird und werden auch beim
Zweitgutachter entsprechend darauf hin arbeiten. Bei den hier
angegebenen Meilensteinen handelt es sich um die letztmöglichen
Fristen, um eine semestergebundene Fertigstellung sicherstellen zu
können. Frühere Termine sind jedoch wünschenswert.
Bitte beachten Sie: Auswahl und Anmeldung sollten also im
vorletzten Semester liegen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre
Meilensteinplanung nicht zum letzmöglichen Termin legen würden.
Denken sie auch an mögliche Verzögerungen z.B. durch Krankheit.
Zweitgutachten: Auch Zweitgutachten benötigen Zeit und werden
oft erst nach der Erstellung des Erstgutachtens vorgenommen. Wenn Sie
das SE zur Zweitbegutachtung wählen sollten Sie uns dafür zwei Wochen
geben und Ihren Zeitplan entsprechend definieren.
4.0-Bescheinigungen erstellen wir ungern, weil sie den
bürokratischen Overhead erhöhen und bei uns erst zeitgleich mit der
fachlichen Begutachtung und damit der Notenerstellung angefertigt werden.
Schließlich ist nur so die Plagiatsthematik sicher auszuschließen.
Eine
Plagiatsprüfung wird bei uns standardmäßig bei allen
Arbeiten durchgeführt, da auch formal korrektes Arbeiten Teil der
Bewertung ist.
Lassen Sie sich von uns regelmäßig über neue Lehrveranstaltungen und Abschlussarbeiten informieren: