SE

main page
- about us

staff

teaching
- theses

research

publications
- books

jobs

news/events


SE-Lab

RWTH Aachen

Fachgruppe Informatik

Informationen zum Ablauf von Bachelor- und Masterarbeiten

Für die Einschreibung in den Master, den Start einer Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder den Wechsel in die Industrie ist es oftmals notwendig, dass der erfolgreiche Abschluss des Studiums bescheinigt werden kann. Um dies zu gewährleisten, sollten die folgenden Eckpunkte bereits zu Beginn beachtet werden.

Bachelorarbeiten


Für die Bearbeitung einer Bachelorarbeit gelten folgende Richtlinien:
  • Zur Themensicherung stehen 2 Wochen bis zur Anmeldung der Arbeit zur Verfügung.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate.
  • Das benotete Gutachten wird von uns innerhalb von 4 Wochen zusammen mit einer 4.0 Bescheinigung an das ZPA weitergeleitet.
  • Der Kolloquiumsvortrag muss im Vorfeld angemeldet werden und vor Semesterende stattfinden, wenn das Studium in diesem Semester endet.
Wir sichern zu, dass unser Gutachten in diesen zeitkritischen Fällen, trotz der in der BPO vorgegebenen Frist von 8 Wochen, spätestens nach 4 Wochen an das ZPA weitergeleitet wird und werden auch beim Zweitgutachter entsprechend darauf hin arbeiten. Bei den hier angegebenen Meilensteinen handelt es sich um die letztmöglichen Fristen, um eine semestergebundene Fertigstellung sicherstellen zu können. Frühere Termine sind jedoch wünschenswert.

BA_Meilensteinplan

Masterarbeiten


Für die Bearbeitung einer Masterarbeit gelten folgende Richtlinien:
  • Zur Themensicherung stehen 4 Wochen bis zur Anmeldung der Arbeit zur Verfügung
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate
  • Das benotete Gutachten wird von uns innerhalb von 4 Wochen zusammen mit einer 4.0 Bescheinigung an das ZPA weitergeleitet.
  • Der Kolloquiumsvortrag muss im Vorfeld angemeldet werden und vor Semesterende stattfinden, wenn das Studium in diesem Semester endet.
Wir sichern zu, dass unser Gutachten in diesen zeitkritischen Fällen, trotz der in der BPO vorgegebenen Frist von 8 Wochen, spätestens nach 4 Wochen an das ZPA weitergeleitet wird und werden auch beim Zweitgutachter entsprechend darauf hin arbeiten. Bei den hier angegebenen Meilensteinen handelt es sich um die letztmöglichen Fristen, um eine semestergebundene Fertigstellung sicherstellen zu können. Frühere Termine sind jedoch wünschenswert.

MA_Meilensteinplan

Bitte beachten Sie: Auswahl und Anmeldung sollten also im vorletzten Semester liegen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Meilensteinplanung nicht zum letzmöglichen Termin legen würden. Denken sie auch an mögliche Verzögerungen z.B. durch Krankheit.



Zweitgutachten: Auch Zweitgutachten benötigen Zeit und werden oft erst nach der Erstellung des Erstgutachtens vorgenommen. Wenn Sie das SE zur Zweitbegutachtung wählen sollten Sie uns dafür zwei Wochen geben und Ihren Zeitplan entsprechend definieren.
4.0-Bescheinigungen erstellen wir ungern, weil sie den bürokratischen Overhead erhöhen und bei uns erst zeitgleich mit der fachlichen Begutachtung und damit der Notenerstellung angefertigt werden. Schließlich ist nur so die Plagiatsthematik sicher auszuschließen.
Eine Plagiatsprüfung wird bei uns standardmäßig bei allen Arbeiten durchgeführt, da auch formal korrektes Arbeiten Teil der Bewertung ist.


Lassen Sie sich von uns regelmäßig über neue Lehrveranstaltungen und Abschlussarbeiten informieren:

Subscribe to se-teaching: